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Handsender 4 Kanal 27 MHz 2S627-400W
Handsender 4 Kanal 27 MHz 2S627-400W
4 Befehle, Gehäuse weiß, 10 Codierschalter,
kompatibel zu allen Genie und Lift a Dor 27 MHz Funkanlagen.
Ca. Maße L x B 110 x 57 mm Dickert Electronic GmbH, Fünfhausen 1, D-35091 Cölbe-Schönstadt, Email: info@dickert.com
kompatibel zu allen Genie und Lift a Dor 27 MHz Funkanlagen.
Ca. Maße L x B 110 x 57 mm Dickert Electronic GmbH, Fünfhausen 1, D-35091 Cölbe-Schönstadt, Email: info@dickert.com
Bestimmung!
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit automatischen Torantrieben bestimmt.
Der Anschluß und die Inbetriebnahme darf ausschliesslich von zugelassenem Fachpersonal erfolgen. Antriebssteuerungen sind nur in Kombination mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen zum Betrieb einer automatischen Toranlage zugelassen. Es hat eine Einweisung, insbesondere über mögliche Gefahren, durch das Fachpersonal an den Betreiber des Produktes zu erfolgen. Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit automatischen Torantrieben bestimmt.
Der Anschluß und die Inbetriebnahme darf ausschliesslich von zugelassenem Fachpersonal erfolgen. Antriebssteuerungen sind nur in Kombination mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen zum Betrieb einer automatischen Toranlage zugelassen. Es hat eine Einweisung, insbesondere über mögliche Gefahren, durch das Fachpersonal an den Betreiber des Produktes zu erfolgen. Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.