Wegen der stark gestiegenen Einkaufspreise für dieses Produkt, sind wir leider nicht mehr in der Lage unsere Kunden direkt zu beliefern.
Wie sie das von uns kennen, versuchen wir Ihnen trotzdem zu helfen damit sie ihren Garagentorantrieb weiter betreiben können.
Suchen Sie im Internet nach "Zahnriemen HTD-8M"
Bestellen Sie sich einen offenen PU Zahnriemen, am besten Stahl oder Kevlar verstärkt, Breite 10mm.
Unser Ersatz hatte die Bezeichnung HTD-8M-10/T-PU-M Leider steht unser Zulieferer nicht mehr zur Verfügung.
Achten sie auf eine ausreichende Länge. Sie können den Riemen kürzen, jedoch nicht verlängern.
Antriebszahnriemen, passend für Simba Zahnriemenantriebe.
(früher Ersatzteil Teil Nr. 25 in der Simba Anleitung)
Meterware- geben Sie bitte die benötigte Länge in "cm" an.
Der Zahnriemen kann einfach auf die genaue Länge zugeschnitten werden.
Mindestbestellmenge 500cm
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit automatischen Torantrieben bestimmt.
Funkfernsteuerungen dürfen an automatischen Toren nur benützt werden wenn das Tor den jeweils gültigen Vorschriften entspricht. Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.