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Stahlprofil Rollco LWS 111 - mittelschwere Tore bis 6,25m

Stahlprofil Rollco LWS 111 - mittelschwere Tore bis 6,25m
für max. DL 6250 mm, 8400 mm Stahlprofil
Kaltgewalzter feuerverzinkter Bandstahl
Galvanisch verzinkte Rollenböcke mit kugelgelagerten Rollen
inklusive Schwerlastanker
Rollenböcke mit Justierschrauben zum leichten Ausrichten
Optionale Unterlagsplatten aus Edelstahl
Bohrrille für die leichtere Zahnstangenmontage
Rollenböcke mit Justierschraube gegen Kippeffekt bei Lastwechsel
oder Rollenbock mit einem senkrechten Rollenpaar als preiswerte Variante
Rollenbockabdeckung aus Kunststoff
Torzyklen: 30 Zyklen/Tag
mit kleinem Bock: 20 Zyklen/Tag
Aufbaugewicht: bis 60 kg/lfm
Gewicht: 9 kg/lfm
Technische Information - Plaungsunterlage
Ein Auftrag mit einem Laufwerk (Spedition, Sperrgut, Lieferpreise sind Tagespreise) kann leider nur gegen Vorkasse abgewickelt werden.
Es werden Ihnen € 200,- zusätzliche Versandkosten angezeigt.
Dies ist eine grobe Schätzung und übertrifft die tatsächlichen Versandkosten meist bei weitem?
Diese können wir erst nach der Bekanntgabe Ihrer Adresse ermitteln (Gerne können Sie diese vorab anfragen) und weisen diese auf der Auftragsbestätigung, die wir Ihnen nach Bestelleingang zusenden, aus. Sie können dann die Auftragssumme wie erhalten überweisen oder vom Auftrag formlos zurücktreten. Dies gilt ausdrücklich auch für gewerbliche Kunden, bei denen normalerweise kein Widerrufsrecht besteht.
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Bestimmung
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit Tousek automatischen Torantrieben bestimmt.
Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit Tousek automatischen Torantrieben bestimmt.
Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.