
Ampelsteuerung AST 60 - nicht mehr lieferbar!
in Kombination mit ST 60
für Antriebe der Serie SWING X
Für die Offenstellung sind externe Endschalter erforderlich.
Produktmerkmale
Ampelsteuerung in Kombination mit den Steuerungen ST60
Einbahn- oder Gegenverkehrsregelung
Anschluss für 2 Rot/Grün Ampeln 230V, 60W
Dauerrot wählbar
Räumzeit 1s, 10s, 20s, 30s wählbar
Speicherung einer Durchfahrtsanforderung
Großes, beleuchtetes LC-Display (2x16 Zeichen)
Deutschsprachige Klartext Menüführung mit vier Tasten bedienbar
Statusanzeige für Sicherheits- und Tastereingänge
Betriebsfunktionen wählbar (Impuls, Automatik, Totmann)
Selbstüberwachung der Lichtschranke
Elektronische Kraftregelung
Steckplatz für Funkempfänger mit 11-poligem Röhrenstecker (BT40, RS433, RS868) als Öffnungsimpuls von „Außen“ ausgeführt
Steckplatz für I-Schleifendetektor mit 11-poligem Röhrenstecker als Öffnungsimpuls von „Innen“ ausgeführt
Tastereingang für Notbetrieb (ohne Ampelfunktion)
Direktanschluss von 8,2 kΩ Kontaktleisten
Elektroschlossausgang
Ausgang für Garagenlicht, einstellbar 1s- 15min
Ampelsteuerung, Antriebssteuerung, Hauptschalter und sonstige, notwendige Komponenten sind vorverdrahtet in einem
Stahlschrank eingebaut
Abmessungen B x H x T: 600 x 300 x 210mm
Technische Info - Planungsunterlage hier klicken
Bestimmung
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit Tousek automatischen Torantrieben bestimmt.
Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit Tousek automatischen Torantrieben bestimmt.
Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.