Handsender RS 868-TAK
2-Kanal
Gehäusefarbe anthrazit, inkl. Wandhalterung,
nicht kompatibel zum Standard-Funksystem
der Serie RS 868 !
Produktmerkmale
Bis zu 2000 Handsender je Empfänger verwaltbar
Frequenz: 868 MHz, Rolling Code: mit jedem Tastendruck wird ein neuer Code ausgesendet,
jeder Sender ist ein Einzelstück.
Mit FK 868 bis zu 200m Reichweite
Einfach: Sie können neue Handsender mit der TAK-Software einlernen, ohne
dabei vor Ort beim Empfänger zu sein.
Sicher: Sollte jemand seinen Handsender verloren haben, mit der TAK-Software
programmieren Sie einen Neuen. Per Post geschickt und er funktioniert sofort.
Mit dem ersten Tastendruck des neuen Handsenders wird der Verlorene gelöscht
Intelligent: Deaktivieren oder aktivieren Sie bestimmte Handsender ganz einfach mit
einem anderen Handsender.
Flexibel: Verändern Sie, ohne vor Ort zu sein, die Tastenzuweisung eines Handsenders.
Zum Beispiel von Tor 1/ Tor 2 auf Tor 1/ Tor 4.
Bestimmung
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit Tousek automatischen Torantrieben bestimmt.
Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit Tousek automatischen Torantrieben bestimmt.
Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.