
Zentrale Zutrittskontrolle EWS mit RS 485 Bus - Set
im Kst.Gehäuse mitz Netzteil, IP 54
2 Peripheriegeräte/EWS und bis zu 15000 Benutzer verwaltbar, bis zu 32 Kontrollervvernetzbar
Für PC-Anschluss und Verwaltung wird der Konverter 485/USB und Software benötigt
Berührungslose Technologie mittels Karte, Schlüsselanhänger oder Handsender
Zutritt mittels Fingerabdruck-, Code- und/oder Kartenleser sowie Handsender
Benutzer- und Kartenverwaltung
Benutzer-/Ereignisspeicher, bei 1.000 (30.000) Benutzer werden 15.000 (2.500) Ereignisse gespeichert
Bis zu 32 Feiertage verwaltbar
Bis zu 24 Zeitabschnitte verwaltbar
Antipassback und Schleusenfunktion
Jahresuhr
Bussystem RS 485 oder TCP/iP an der Zutrittskontrolle
Potentialfreie Ausgangsimpulse
Zwei Leser/Funkempfänger pro Zentrale verwaltbar
Bis zu 32 Zentralen mittels RS 485 Bus vernetzbar (mit TCP/IP unbegrenzt)
Schnittstelle USB oder LAN zum PC
Wahlweise On- und Offlinebetrieb möglich
Einfache Benutzersoftware unter Windows
Spannungsversorgung 12V DC mit Netzteil auf 230V AC
Fingerabdruck-, Code- und Kartenleser mit Diebstahlschraube gesichert
Sabotageausgang
Bestimmung
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit Tousek automatischen Torantrieben bestimmt.
Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.
Dieses Produkt ist ausschliesslich für die Verwendung im Zusammenhang mit Tousek automatischen Torantrieben bestimmt.
Sich automatisch bewegende Türen und Tore können ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie insbesondere darauf das an Ihrer Toranlage alle Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind. Lichtschranken alleine sind idR. keine genügenden Absicherungen. Sich bewegende Teile, sind entweder abzudecken oder mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen (zB. Sicherheitskontaktleisten oder Sicherheitslichtvorhänge) zu versehen.
Wir weisen darauf hin daß ein Tor nur selbsttätig (mit automatischem Torantrieb versehen, in Selbsthaltung) bewegt werden darf wenn es alle Sicherheitsanforderungen gemäs den gültigen Normen, insbesondere "DIN EN 13241-1" erfüllt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Norm erhalten Sie zB. bei "Deutsches Institut für Normung e. V." (https://www.din.de/) Automatische Tore die nicht den genannten Anforderungen entsprechen müssen im Todmannbetrieb betrieben- oder stillgelegt werden.
Erläuterung Todmannbetrieb:
Das Tor muss während der Bewegung vollständig eingesehen werden und von einem fest installiertem Impulsgeber aus bedient werden. Die Torbewegung darf nur solange erfolgen wie der Impulsgeber durch den Bediener betätigt wird.
Vorsorglich weisen wir darauf hin das Sie als Betreiber für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Es besteht idR. kein Bestandsschutz, dh. die Toranlage muss zu jedem Zeitpunkt den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Gerne beraten wir Sie zu Sicherheit an automatischen Tür- und Toranlagen. Senden Sie uns gerne Bilder Ihrer Toranlage (Email: mail@automatische-torantriebe.com) oder rufen Sie uns an.